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Trauerfall - Was nun? |
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Wenn ein
Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen
emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche
Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen. |
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Wir möchten
Ihnen hier hilfreiche Ratschläge geben, wie Sie sich in einem solchen
Fall verhalten sollten. |
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Sterbefall in der Wohnung: |
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Besonders
seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt
werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines
Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen
ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen
und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, möchten wir Ihnen
kurz schildern, was zuerst getan werden muss. |
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Bitte
benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der
den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist,
das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen sie den Notarzt.
Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der
Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls
den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch
schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung
ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des
Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat. |
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Ist der Angehörige zu Hause gestorben, so
erlaubt der Gesetzgeber, dass der Verstorbene bis zu 36 im Hause
bleiben darf. |
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Sterbefall im Krankenhaus: |
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Wenn Ihr
Angehöriger im Krankenhaus verstorben ist, wird dort von einem Arzt
die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird
der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt. In Krankenhäusern darf
der Bestatter erst nach einer bestimmten Frist den Verstorbenen zum
Friedhof überführen bzw. erhält auch dann erst die Todesbescheinigung
und weitere Unterlagen. In größeren Krankenhäusern oder Kliniken kann
man an Wochenenden sehr wenig erledigen, so dass man erst am nächsten
Werktag dort aktiv werden kann. |
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Andere
Umstände: |
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Falls der
Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die
Todesursache nicht geklärt ist, wird grundsätzlich die Polizei
informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon
vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei
ermittelt und wird gegebenenfalls notwendiges veranlassen. |
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Was
ist danach zu erledigen? |
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Suchen Sie
sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Sie können ihn damit
beauftragen, alle Formalitäten für Sie zu übernehmen. Falls Sie keinen
Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt
haben, sollten Sie an folgendes denken: |
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Als erstes
stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhof ab |
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Melden Sie
danach den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den Termin für
die Bestattung auf dem Friedhof bekannt |
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Anzeige beim
Standesamt |
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Informieren
Sie die Krankenkasse des Verstorbenen |
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Druck und
Versand von Trauerbriefen |
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Anzeige beim Standesamt: |
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Für die
Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt zuständig,
in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Sollten Sie das
Bestattungsunternehmen nicht damit beauftragt haben, die Formalitäten
zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens
am folgenden Werktag anzuzeigen. |
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Zur Anzeige
beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: |
1. Das
Familienstammbuch
Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind
folgende Einzeldokumente notwendig: |
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Heiratsurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit
Scheidungsvermerk oder
Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk) |
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Geburtsurkunde |
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Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist) |
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2. Der
Personalausweis des Verstorbenen |
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3. Die
Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt ausgestellt) |
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Wenden Sie sich bei Bestattungen an folgende Personen: |
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Kirchengemeinden: |
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Katholische
Stiftskirchengemeinde St. Cyriakus, An der Abtei 4, Tel. (02942)1223 |
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oder Pfarrer
Haringhaus Tel. (02942) 1740 |
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Katholische
Kirchengemeinde St. Marien, Marienweg 7, Tel. (02942) 1740 |
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Katholische
Stadtkirchgemeinde St. Petri, Marktplatz 8, Tel. (02942) 1377 |
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Evangelisches Pfarramt Geseke, Auf dem Stifte 11, Tel. (02942) 1368 |
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Die
Kirchengemeinden aus den Ortsteilen können Sie der Homepage der
Stadt Geseke
entnehmen. |
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Bestattung in Geseke, Kernstadt |
Für die
Bestattung auf dem Friedhof in Geseke, Delbrücker Straße, ist der
Friedhofswärter zuständig. Da seine Arbeitsstätte auf dem Friedhof
ist, erreichen Sie ihn am besten persönlich auf dem Friedhofsgelände.
Telefonisch können Sie ihn folgendermaßen erreichen:
02942/78138 (nur in der Zeit von 9.00 bis 9.20 Uhr)
01722313521 (Handy) |
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Bestattungen in den Stadtteilen Ehringhausen, Langeneicke und
Mönninghausen |
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In diesen
Fällen wenden Sie sich bitte an das Friedhofsamt bei der
Stadtverwaltung Geseke, 2. Obergeschoss, Zimmer 206, oder telefonisch
unter der Rufnummer 02942/500-66. |
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Bestattungen im Stadtteil Störmede |
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Für die
Beerdigung auf dem Friedhof in Störmede wenden Sie sich bitte an das
Kath. Pfarramt "St. Pankratius" in Störmede, Kirchstraße 11, oder
telefonisch unter der Rufnummer 02942/1534. |
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Anschriften von Bestattungsunternehmen: |
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Geseke: |
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Fa. Albert
Gockel, Inh. Peter Gockel, Zu den Drei Linden 28 Tel.: 02942/6322
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Fa. Josef
Hütte, In den Kühlen 1 Tel.: 02942/78088 |
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Fa. Josef
Keuth, Kleiner Hellweg 8 Tel.: 02942/1284 |
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Stadtteil Ehringhausen: |
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Fa. Anton
Kisler, Inh. Matthias Schumacher, Dorf 8, Tel.: 02942/4018 |
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Stadtteil Langeneicke: |
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Fa. Anton
Wiehen, Alte Straße 1 Tel.: 02942/1548 |
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Stadtteil Mönninghausen: |
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Fa.
Hans-Josef Meyer, Brandenbaumer Weg 2 Tel.: 02942/4626 |
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Stadtteil Störmede: |
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Fa. Paul
Biermann, Steinweg 8 Tel.: 02942/1343 |
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Weitere Informationen: |
Weitere
Informationen zur Friedhofsgebührenordnung, dem Bestattungswesen, der
Friedhofsordnung und zum Standesamt finden Sie auf der Homepage der
Stadt Geseke:
www.geseke.de
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